Rechtsgutachter
Gestützt auf seine Lehr- und Forschungstätigkeit stellt Prof. Dr. Dubarry sein juristisches Fachwissen im französischen und deutschen Zivilrecht Richtern, Rechtsanwälten und Rechtssuchenden in verschiedenen Kontexten zur Verfügung. In jedem Fall achtet er darauf, präzise, fundierte, dokumentierte und verständliche Antworten auf die ihm gestellten Fragen zu geben. Er legt besonderen Wert auf die Beziehung zu seinen Gesprächspartnern.
Privatgutachten
Verfassen eines Gutachtens auf Antrag einer Person im Rahmen einer (außer)gerichtlichen Streitigkeit
Revision (Zivilsachen)
Gutachten und Schriftsätze zur Opportunität bzw. Begründung einer These im Revisionsverfahren.
(Jérôme Ortscheidt GmbH)
Gerichtsgutachten
Verfassen eines Gutachtens zum französischen bzw. deutschen Recht nach gerichtlicher Bestellung als Sachverständiger
