Warum und wann sollte ein Privatgutachten eingeholt werden?

Ein Privatgutachten ist eine schriftliche und fundierte Stellungnahme zu einer umstrittenen Rechtsfrage, die von einem Wissenschaftler verfasst wird. Es verfolgt grundsätzlich – zumindest im Rahmen eines Rechtsstreits – denselben Zweck wie die von einem Rechtsanwalt verfassten Schriftsätze, indem es eine wissenschaftlich fundierte Argumentation darlegt, um von ihrer Aussagekraft zu überzeugen. Ein solches Gutachten sollte daher nur sparsam eingesetzt werden, um zu vermeiden, dass es sich mit den Schriftsätzen überschneidet und die Akte noch weiter aufbläht, anstatt ihr zu nützen. Es ist daher ratsam, ein Rechtsgutachten eines Wissenschaftlers nur dann einzuholen – oder es jedenfalls vor Gericht vorzulegen –, wenn die Besonderheit oder Komplexität des Problems die Anwendung einer komplexen Argumentation durch einen unabhängigen Sachverständigen rechtfertigt und es einen Mehrwert für die Argumentation des beauftragten Rechtsanwalts darstellt, der sich direkt auf das Wesentliche konzentriert und ggfs. auf das vorgelegte Gutachten verweist.

Beratung als Argumentation im Rahmen einer Gesamtstrategie

Aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen ist Prof. Dr. Dubarry von der Notwendigkeit einer gewissen pädagogischen Herangehensweise und Prägnanz bei der Bearbeitung komplexer Fälle überzeugt. Er stellt Rechtsanwälten sein Fachwissen in Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung, deren Lösung vom französischen oder deutschen Recht abhängt, um strukturierte und fundiert begründete Rechtsgutachten zu verfassen, die im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen oder Gerichtsverfahren verwendet werden können.

Vor diesem Hintergrund widmet er der zu verfolgenden Strategie besondere Aufmerksamkeit. Dank seiner Kenntnisse des französischen Revisionsverfahrens ist er in der Lage, bereits zu Beginn des Rechtsstreits die Möglichkeit einer Revisionsbeschwerde zu antizipieren, um die für dieses spezielle Verfahren typischen Stolpersteine zu vermeiden.

Aus offensichtlichen Gründen der Glaubwürdigkeit seiner Analysen vertritt Dubarry nur Standpunkte, die er für rechtlich fundiert hält. Aus diesem Grund kann er darum bitten, Einsicht in die Akten zu nehmen, bevor er einen Antrag auf Rechtsberatung annimmt. Für den Fall, dass die Beratung letztendlich nicht zustande kommt, verpflichtet er sich zur absoluten Vertraulichkeit hinsichtlich der Informationen, von denen er Kenntnis erlangt haben könnte; auf Wunsch kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen werden.

Beratungsschwerpunkt im Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht und Familienvermögensrecht

Prof. Dr. Dubarry ist in folgenden Bereichen tätig:

  • Wirtschaftsprivatrecht (Vertragsschluss,Vertragsgültigkeit, Vertragserfüllung)
  • Haftungsrecht (Vertragsverletzung bzw. Nichterfüllung von Verträgen, Verletzung von Grundrechten, Produkthaftung, Haftung von Bauunternehmern/Bauherrn; Berufshaftung usw.)
  • Immobilienrecht (Eigentum, Dienstbarkeiten, Wohnungseigentum, Baurecht usw.)
  • Familienvermögensrecht (Ehegüterrecht, Erbrecht)

Es wird ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage eines Stundensatzes erstellt.

Für Beratungen zu den Erfolgsaussichten eines Revisionsantrags wird auf die Seite verwiesen, die speziell diesem Thema gewidmet ist.