Die Revisions­beschwerde in Zivilsachen

Eine Revision in Zivilsachen (pourvoi en cassation) ist nur gegen eine Entscheidung eines Berufungsgericht (cour d’appel) oder, seltener, eines erstinstanzlichen Gerichts (tribunal) zulässig, gegen die kein ordentliches Rechtsmittel, insbesondere keine Berufung, mehr eingelegt werden kann. In Zivilsachen verfügt der Rechtsuchende grundsätzlich über eine Frist von zwei Monaten ab Zustellung dieser Entscheidung, um beim Kassationsgerichtshof Rechtsmittel einzulegen. Es ist nicht möglich, den Kassationsgerichtshof um eine erneute Prüfung der Tatsachen des Falles zu ersuchen, da sich das Kassationsgerichtshof darauf beschränkt, die ordnungsgemäße Anwendung des Rechts zu überprüfen: einerseits im Hinblick auf den vom letztinstanzlichen Gericht festgestellten Sachverhalt und andererseits im Hinblick auf die von den Parteien in ihren letzten Schriftsätzen vorgebrachten Argumente. Diese Besonderheit erklärt, warum das Verfahren besonderen Verfahrensvorschriften unterliegt und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, der Mitglied der Rechtsanwaltskammer beim Staatsrat und Kassationsgerichtshof (Ordre des avocats au Conseil d’État et à la Cour de cassation) ist.

Mitwirkung bei der Bearbeitung von Revisionsbeschwerden

Seit 2011 arbeitet Prof. Dr. Dubarry in der Kanzlei des Rechtsanwalts Jérôme Ortscheidt Anwalt am Staatsrat (Conseil d’État) und am Kassationsgerichtshof (Cour de cassation), für den er Gutachten über die Erfolgsaussichten geplanter Kassationsbeschwerden erstellt, sowie Schriftsätze zur Erwirkung der Aufhebung von angefochtenen Entscheidungen oder zur Verteidigung gegen vom Gegner eingelegte Kassationsbeschwerden. Hier setzt er seine Erfahrung im ausschließlichen Interesse der Mandanten der Kanzlei ein. Gelegentlich wirkt er somit allerdings auch indirekt an der Weiterentwicklung des französischen Rechts mit (bspw. bei der Anerkennung der dinglichen Rechte auf besondere Nutzung).

Alle Mandate sind direkt an den Rechtsanwalt Jérôme Ortscheidt zu richten.

Eine besondere Vorliebe für allgemeine zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten vor dem Kassationsgerichtshof

Prof. Dr. Dubarry ist im allgemeinen Zivilprozessrecht tätig, insbesondere im Immobilienrecht (Eigentum, dingliche Rechte, Dienstbarkeiten, Baurecht, Landrecht), im Familienvermögensrecht (Erbrecht, Güterstände,Vermögensverhältnisse von Lebenspartnern und Partnern), im Vertragsrecht sowie im Sicherungsrecht (Hypothek,Pfandrecht, Treuhandrecht), im Haftungsrecht (allgemeines Recht, Berufshaftpflicht, Bauherrenhaftung, Produkthaftung,Verkehrsunfälle, Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie im allgemeinen Schuldrecht (Factoring, Forderungsabtretung, Zahlung, Aufrechnung…).